B. Fachstelle für Sucht und Suchtprävention

Die Fachstelle für Sucht- und Suchtprävention bietet Hilfen bei Problemen mit Alkohol, Medikamenten und süchtigem Spielen an Glücksspielautomaten. Alle Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und beraten konfessionell unabhängig.
Im Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen beim OLG Oldenburg ist die Fachstelle unter der Nummer: 4012 E 7706. eingetragen.

Suchterkrankte Menschen können hier unterschiedliche Hilfen erfahren:
Prävention: Die Fachstelle hat zielgruppenspezifische Angebote für Menschen unterschiedlichen Alters. Das Konzept zielt generell darauf ab, die Kompetenzen zu fördern, die es ermöglichen, Lebensfreude zu erfahren und die Anforderungen des Alltags angemessen zu  bewältigen. Primärprävention setzt an, bevor eine Abhängigkeitsentwicklung beginnt  und wendet sich an Kinder, Jugendliche und Multiplikatoren.
Im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention werden u.a. Grundlagenseminare für Auszubildende, und Schulungen für Personalverantwortliche, Beratung von Betriebsräten und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Betriebsvereinbarungen angeboten.
Beratung: Die Fachstelle informiert, berät und behandelt in jeweils sinnvollen Settings: Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppengespräche. Sie vermittelt in stationäre, teilstationäre und ambulante Behandlung oder in Selbsthilfegruppen, je nach Indikation und individuellem Bedarf.
Ziel aller therapeutischen Maßnahmen ist es, die Selbststeuerungsmöglichkeiten der Personen soweit zu entwickeln, dass sie die Anforderungen bewältigen können, die im privaten und beruflichen Bereich an sie gestellt werden.
Behandlung: Die Fachstelle bietet ambulante Behandlung an für Personen, die in ihrem Umfeld (Arbeit, Familie) bleiben und gleichzeitig an einer intensiven Behandlung teilnehmen möchten mit dem Ziel eine stabile, zufriedene Abstinenz zu erreichen. Die Behandlung erfolgt in erster Linie in Gruppen mit therapeutischer Leitung.
Ein weiteres Angebot ist die ambulante Weiterbehandlung nach einer stationären  Entwöhnungs-behandlung. Die Maßnahme trägt entscheidend zur Rückfallvorbeugung bei und unterstützt die Festigung der Abstinenz in belastenden Situationen.

Die Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen profitieren von dieser Arbeit:
• Die Fachstelle entspricht allen Vorgaben und Richtlinien sowohl des Landes Niedersachsen als auch aller Kosten- und Leistungsträger zur Durchführung der ambulanten medizinischen Rehabilitation; sie ist Mitglied im "Qualitätsverbund Suchthilfe der Diakonie" und zertifiziert.
• Die präventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stärkt diese in ihren Kompetenzen auch in ihrer Risikokompetenz in Bezug auf Suchtmittelkonsum.
• Die betriebliche Suchtprävention als ein Baustein betrieblicher Gesundheitsförderung bietet Anleitungen für die Praxis und verhindert suchtmittelbedingten Arbeitsplatzverlust.

Wenn Sie weitere Fragen zur Arbeit der Fachstelle haben, können Sie sich hier informieren: www.suchtberatung-goettingen.de  oder Sie rufen Frau S. Bulla unter der Telefonnummer (0551) 72051 an.

Wenn Sie besondere Projekte der Fachstelle unterstützen möchten, klicken Sie bitte hier:

Wenn sie mit Ihrer Zuweisung allgemein die Arbeit der Fachstelle unterstützen wollen, können Sie das tun, indem Sie auf dem Überweisungsträger keine Projektnummer angeben.